Autodiebstahl – das müssen Sie wissen
Für jeden Autofahrer ist die Vorstellung, dass das eigene Fahrzeug geklaut werden könnte, ein Albtraum. Die beste Nachricht vorweg: Laut Autodiebstahl Statistik 2020 und 2021 sind KFZ Diebstähle rückläufig und in Deutschland werden relativ wenig Autos geklaut. Trotzdem kommen auch hierzulande Autodiebe zum Zug. Angesichts momentaner wirtschaftlichen Entwicklungen, Inflation und Verarmung ist davon auszugehen, dass Autodiebstähle nach den rückläufigen Zahlen in den nächsten Jahren zunehmen werden.
Bei Autodiebstahl Versicherungsschutz gefährdet!
Fatal ist, wenn Sie sich als Fahrzeugbesitzer in Sicherheit wägen, dass ein Autodiebstahl in jedem Fall von Ihrer Kfz-Versicherung abgedeckt ist. Ob und wann bei Autodiebstahl Versicherung oder Fahrzeugbesitzer haftet, hängt nicht nur von der Versicherungspolice ab.
Selbst, wenn Ihre Versicherung Fahrzeugdiebstahl abdeckt, können Sie als Versicherter bei Diebstahl Versicherungsschutz verlieren. Etwa dann, wenn Sie nach dem bemerkten Autoklau nicht richtig handeln, in der Vergangenheit versäumt haben, einen verlorenen oder geklauten Autoschlüssel nicht bei Ihrem Versicherungsunternehmen zu melden oder Sie durch leichtfertigen Umgang den Autodiebstahl mit verschuldet haben. Darauf gehen wir nachher noch ausführlich ein. Außerdem gibts noch viele Tipps zum Thema, wie Sie Ihren PKW gegen Diebstahl sichern können.
Mein Auto wurde geklaut – was muss sich machen?
Sie kommen zum Stellplatz und dort, wo Ihr Wagen abgestellt wurde, ist der Parkplatz leer oder ein anderes Fahrzeug steht dort. Sofort bricht Panik aus, aber richtiges Handeln ist jetzt notwendig. Dies gilt vor allem, wenn Sie im Auto leben und das Fahrzeug Ihr Zuhause ist.
Woanders geparkt, abgeschleppt oder Autodiebstahl?
Bevor Sie zwingend notwendige Schritte einleiten, überprüfen Sie erst, ob das Fahrzeug wirklich dort oder womöglich im Halteverbot bzw. Parkverbot abgestellt und abgeschleppt wurde. Vielleicht hat die Partnerin, Ihr Partner oder eines Ihrer Kinder das Fahrzeug genommen? Wenn dies alles nicht der Fall ist, muss von einem Autodiebstahl ausgegangen werden.
Bei Autodiebstahl sofort Diebstahlanzeigen machen
Wurde das Auto geklaut, muss der Kfz-Diebstahl Versicherung, Zulassung und Polizei unverzüglich mitgeteilt werden. Dies kann zunächst telefonisch erfolgen. Doch damit alleine ist es nicht getan. Wurde der Autodiebstahl mündlich mitgeteilt, sind im Anschluss weitere Maßnahmen erforderlich.
Diebstahl bei Polizei anzeigen
Fahren Sie zur nächsten Polizeistation, um dort offiziell den Diebstahl anzeigen und sich ein Protokoll der Strafanzeige ausstellen lassen. Personalausweis sowie Fahrzeugschein sind mitzubringen. Nehmen Sie alle Fahrzeugschlüssel mit. Die Polizei sollte die Vorlage der Autoschlüssel im Protokoll vermerken.
Bei Zulassung gestohlenes Fahrzeug stilllegen lassen
Mit dem Polizeiprotokoll, Personalausweis und Fahrzeugschein führt Ihr nächster Weg zur Zulassungsstelle. Dort muss das gestohlene Fahrzeug stillgelegt werden. Hierfür sind Personalausweis, Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mitzubringen.
Erneut Kontakt mit Kfz-Versicherung aufnehmen
Anschließend sind weitere Formalitäten mit dem Versicherungsunternehmen zu klären. Entweder schriftlich per Einschreiben oder durch persönliche Vorsprache, wenn Ihre Versicherung am Ort sitzt. Welche Unterlagen die Versicherung braucht, ist mit diesem individuell abzuklären. Üblicherweise verlangt Ihre Autoversicherung:
- Diebstahl-Protokoll der Polizei
- Nachweis über Fahrzeugstilllegung
- Alle Fahrzeugschlüssel
Tipp: Lassen Sie sich unbedingt die Übergabe von Dokumenten sowie Anzahl der überreichten Fahrzeugschlüssel schriftlich bestätigen!
Darüber hinaus wird das Versicherungsunternehmen konkrete Angaben zum Tatort & Tathergang, sofern bekannt, im Rahmen einer Schadenmeldung abgefragt.
Auto im Ausland gestohlen – was tun?
Bei Autodiebstahl im Ausland ist vor Ort im Ausland Diebstahl bei der Polizei zur Anzeige zu bringen sowie die Autoversicherung zumindest telefonisch oder per Mail über den Fahrzeugdiebstahl zu informieren. Nach Rückkehr ins Heimatland sind alle zuvor genannten Formalitäten zu erledigen.
Finanziertes Auto gestohlen – was tun?
Handelt es sich bei dem gestohlenen Auto um ein Leasingfahrzeug oder um ein finanziertes Fahrzeug, müssen Sie Ihren Leasinggeber bzw. Ihre Bank unverzüglich über den Autodiebstahl in Kenntnis setzen.
Autodiebstahl wer zahlt?
Ob Ihre Autoversicherung den Wert des geklauten Fahrzeugs ersetzt oder Sie auf dem Schaden sitzenbleiben, hängt von drei Faktoren ab. Nachfolgend erklären wir, wer bei Autodiebstahl für den Schaden aufkommt.
Ist Diebstahl in KFZ-Versicherung enthalten?
Eine normale Auto-Haftpflichtversicherung enthält keinen Schutz für Diebstahl des Fahrzeugs. Nur, wenn Sie eine KFZ Kasko-Versicherung abschließen, entweder Teilkasko oder Vollkasko, kommt die Versicherung bei Autodiebstahl für den Schaden auf. Prüfen Sie jedoch immer individuell Ihre Versicherungspolice.
Allerdings ist nur das Auto selbst sowie alle fest eingebauten Komponenten wie Autoradio und Navi gegen Diebstahl versichert. Alles, was sich lose im geklauten Fahrzeug befindet, ist nicht durch Ihre KFZ-Versicherung abgedeckt. Das betrifft beispielsweise Pannenset, Werkzeug, Taschen, Smartphone, Kamera, Laptop, Portemonnaie, Reisegepäck.
Wie hoch ist Schadenersatz bei KFZ-Diebstahl?
Wie viel die Versicherung für ein geklautes Auto erstattet, hängt vom individuellen Versicherungsschutz sowie vom Fahrzeugalter ab. Besteht Vollkasko mit Kaufpreisgarantie, wird voller Kaufpreis des Fahrzeugs erstattet, insofern das Auto nicht älter als ein Jahr ist. Kaufpreisgarantie kann je nach Versicherungsunternehmen gegen Aufpreis auf zwei Jahre verlängert werden.
Wird das neue Auto nach 1 bzw. 2 Jahren entwendet, beziffert sich der Schadenersatz bei Autodiebstahl auf den Neuwert. Oft wird bei Garantieverlängerung der vollständige Schadenersatz an die Bedingung geknüpft, dass der bestohlene Fahrzeugeigentümer sich einen Neuwagen kaufen muss. Das Versicherungsunternehmen kann ein Sachverständigengutachten einholen, um den Wiederbeschaffungswert zu ermitteln.
Diebstahl aus Auto ohne Einbruchsspuren
Gegenstände, welche sich im Fahrzeug befinden, können durch eine zusätzliche Hausratversicherung abgesichert sein. Allerdings muss diese bei nicht für den Schaden aufkommen, wenn das Fahrzeug keine Aufbruchspuren aufweist. Mehr dazu in diesem Artikel von Autobild.
Fehlender Autoschlüssel kann Versicherungsschutz bei Autodiebstahl aufheben
Normalerweise wird ein neues Fahrzeug vom Händler mit zwei Autoschlüsseln an den Fahrzeughalter ausgehändigt. Als Fahrzeugbesitzer unterliegen Sie umfassender Pflicht, mit den Schlüsseln für das Auto sorgsam umzugehen.
Wurde Ihr Auto geklaut, verlangt Ihr KFZ-Versicherer die Herausgabe aller zum Fahrzeug gehörenden Schlüssel. Sind Sie nicht in der Lage, beide original Autoschlüssel an die Versicherung zu übergeben, kann die Schadensersatzpflicht durch Ihre KFZ-Versicherung erlöschen, sodass Sie für alle Schäden, welche Ihnen durch den Autodiebstahl entstanden sind, selbst aufkommen müssen.
Tipp: Schlüsselverlust oder Diebstahl immer an das Versicherungsunternehmen melden! Wenn Sie Ihren Wagen als Gebrauchtfahrzeug mit nur einem Originalschlüssel gekauft, einen Autoschlüssel verloren haben oder Ihnen ein Autoschlüssel gestohlen wurde, müssen Sie dies immer zeitnah schriftlich an den KFZ-Versicherer melden sowie bei der Polizei eine Diebstahlanzeige oder Verlustanzeige melden – unabhängig vom Autodiebstahl. Zudem sollten Sie sich immer im Kaufvertrag vom Händler oder Vorbesitzer bestätigen lassen, mit wie vielen Schlüsseln das Fahrzeug an Sie übergeben wird, wenn Sie ein Auto kaufen.
Fahrlässigkeit bei Auto & Autoschlüssel: Verlust von Versicherungsschutz
Ebenfalls ist Schadensersatz bei Autodiebstahl gefährdet, wenn Sie durch fahrlässiges Verhalten den Diebstahl ermöglicht und mitverschuldet haben. Entsprechend gesetzlicher Regelung ergibt sich durch das Straßenverkehrsgesetz § 7, welche Sie hier nachlesen können. Darin heißt es wie folgt:
Straßenverkehrsgesetz (StVG)
§ 7 Haftung des Halters, Schwarzfahrt(1) Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
(2) Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, wenn der Unfall durch höhere Gewalt verursacht wird.
(3) Benutzt jemand das Kraftfahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er anstelle des Halters zum Ersatz des Schadens verpflichtet; daneben bleibt der Halter zum Ersatz des Schadens verpflichtet, wenn die Benutzung des Kraftfahrzeugs durch sein Verschulden ermöglicht worden ist. Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Benutzer vom Fahrzeughalter für den Betrieb des Kraftfahrzeugs angestellt ist oder wenn ihm das Kraftfahrzeug vom Halter überlassen worden ist.
Insbesondere Satz 3 ist relevant. Haben Sie dem Autodieb leichten Zugang zum Autoschlüssel gewährt oder das Fahrzeug unverschlossen abgestellt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Autoversicherung für das geklaute Fahrzeug nicht aufkommt.
Wer haftet, wenn Autodieb Unfall baut?
Gemäß Straßenverkehrsgesetz § 7 haftet vorrangig der Fahrzeughalter, wenn mit dem Fahrzeug Personenschaden oder Sachschaden bei Unfall verursacht wird. Bei einem Unfall mit dem gestohlenen Fahrzeug haftet der Dieb für Sachschäden und Personenschäden. Aber: StVG § 7 (3) sieht den Fahrzeughalter in Haftungspflicht, wenn er durch Fahrlässigkeit dem Autodieb die Fahrzeugnutzung ermöglicht hat.
Wie läuft Schadenregulierung bei Autodiebstahl?
Ihre Versicherung hat nach Eingang der Schadenmeldung vier Wochen Zeit, um den Sachverhalt zu prüfen, den Schadenfall zu bearbeiten sowie Regulierung des Schadens zu bescheiden. Anschließend wird bei Übernahme des Schadens die Schadensumme zur Auszahlung freigegeben. Einige Versicherer überweisen den Schadenersatz innerhalb von 2 Wochen nach Abwicklung des Versicherungsfalls. Dies ist der normale Verlauf, wenn die Sachlage eindeutig ist und kein Eigenverschulden vom Fahrzeughalter vermutet wird.
Auto nach Diebstahl wiedergefunden
Gelegentlich kommt es vor, dass das gestohlene Fahrzeug wiedergefunden wird. Wird das geklaute Auto innerhalb von vier Wochen nach Schadenmeldung aufgefunden, wird es an seinen Besitzer übergeben.
Wird das Diebesgut nach den vier Wochen aufgefunden, geht das gestohlene Auto in den Besitz des Versicherungsunternehmens über – der Versicherer hat ja bereits die Schadenregulierung beschlossen und die Auszahlung an den Versicherungsnehmer zur Zahlung freigegeben oder überwiesen.
Durchaus kann der Besitzer das Auto vom Versicherungsunternehmen zurückkaufen. Allerdings lehnen Versicherer dies regelmäßig ab, da sie beim Rückkauf Gewährleistung erfüllen müssen.
Autodiebstahl Deutschland Zahlen
Laut Statistik wurden im Jahr 2019 insgesamt knapp über 28.130 Kasko-versicherte Autos geklaut. Die Schadensumme betrug über 280 Millionen Euro. Berlin ist die Stadt mit den meisten Kfz-Diebstählen. Autodiebstahl Berlin: Rund 3000 Fahrzeuge wurden geklaut. Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurden fast 3300 Autodiebstähle angezeigt.
Gemäß Autodiebstahl Statistik haben Autobesitzer in den Bundesländern Baden-Württemberg und Bayern das geringste Risiko. Wer Volkswagen, Audi oder BMW fährt, hat ein höheres Risiko, dass sein Auto geklaut wird. Mercede- Benz, Ford, Mazda und Toyota sind ebenfalls meist geklaute Autos 2020. Hauptsächlich wird der Fahrzeugtyp SUV entwendet. Vor allem neue Fahrzeuge sind bei Autodieben äußerst beliebt.
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