Autopanne – muss man helfen?

Wichtig für Autofahrer: Bei Autopanne helfen ist Pflicht

Autopanne - muss man helfen?
Ob Autofahrer oder Motorradfahrer: jede Frau und jeder Mann, die/der ein Fahrzeug steuert, hat irgendwann den Führerschein bestanden. Mit dem Erwerb der Fahrzlizenz wurde auch das Wissen erlangt, dass man anderen Verkehrsteilnehmern bei einem Unfall, einer Autopanne oder in einer anderen Notlage Hilfe leisten muss. Trotzdem hört und liest man immer wieder von unterlassener Hilfeleistung – Männer und Frauen fahren an einer Unfallstelle oder Pannenstelle achtlos weiter, obwohl deutlich ersichtlich ist, sich eine oder mehrere Personen in einer Notlage befinden. Nicht erst, wenn sich ein Unfall ereignet hat, ist Ersthilfe Pflicht. Sondern stellt auch das Ignorieren einer Autopanne unterlassene Hilfeleistung dar. Dabei ist es so einfach, als Ersthelfer seiner Pflicht nachzukommen!

Mir ist bei der letzten Autofahrt genau eine solche Situation passiert. Eine ältere Dame hatte eine Autopanne. Anhand dieses Artikels will ich darauf aufmerksam machen, wie einfach es ist, bei einer Autopanne erste Hilfe zu leisten und dazu ermutigen, nicht wegzusehen.

Hinweis:

Auch, wenn in diesem Artikel nachfolgend mehrfach der Automobilclub ADAC erwähnt wird, handelt es sich keinesfalls um Werbung für diesen Club! Weder wurde der Beitrag vom ADAC beauftragt, noch in irgendeiner Form durch die Gelben Engel gesponsert!

Bei Autopanne unterlassene Hilfeleistung ist eine Straftat!

Erste Hilfe am Unfallort oder Pannenort kann Leben retten. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch: Wer keine erste Hilfe leistet, nimmt billigend in Kauf, dass durch unterlassene Hilfeleistung Menschenleben riskiert werden.

Dieses Verhalten ist nicht nur moralisch zu verurteilen, sondern zieht – leider viel zu selten – auch juristische Konsequenzen nach sich: Punkte in Flensburg, Geldstrafe oder sogar Freiheitsstrafe.

Die Hilfeleistung in einer Notsituation ergibt sich aus dem Strafgesetzbuch:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 323c Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
(1) Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in diesen Situationen eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will.

Bei Autopanne helfen - Pflicht für alle

Autopanne auf der Landstraße – so haben wir Hilfe geleistet

Es war Samstagabend bei schönstem Kaiserwetter. Wir fuhren auf der Landstraße durch den Wald. Eine schmale Alleenstraße ohne Standstreifen, Bürgersteig, Haltebuchten, Leitplanke oder ähnliches. Bereits von Weitem sahen wir, dass auf der Straße mehrere Fahrzeuge standen, eins davon im Gegenverkehr mit eingeschaltetem Warnblinker.

Ich drosselte sofort die Geschwindigkeit und schaltete ebenfalls meinen Warnblinker an, während ich mich den stehenden Fahrzeugen langsam näherte. Erst auf gleicher Höhe angekommen, sah ich auf der gegenüberliegenden Fahrbahn eine ältere Dame hinter ihrem Auto stehen, ohne zunächst zu wissen, dass es sich “nur” um ein Pannenfahrzeug handelte.

Zunächst ging ich davon aus, dass Fahrzeuge, die hinter dem Auto standen bereits erste Hilfe leisten würden. Doch schnell war zu beobachten, dass die Autofahrer und Autofahrerinnen genervt den Blinker setzten und darauf hofften, dass ich weiterfahre, damit diese das Verkehrshindernis möglichst flott umfahren können. Stattdessen drückte ich auf den Knopf in der Fahrertür, um das Autofenster auf der Fahrerseite komplett zu öffnen und die ältere Frau auf der Straße zu fragen:

“Brauchen Sie Hilfe?”

Ihre kurze und unmissverständliche Antwort bestand aus zwei Buchstaben.

“Ja!”

Zwei Buchstaben, die mich dazu veranlassten, mein Auto unverzüglich zwischen das Pannenfahrzeug und das aufgestellte Warndreieck auf der Gegenfahrbahn abzustellen. Um die Pannenstelle so gut wie möglich abzusichern, schaltete ich das Licht ein, stieg aus, ging zu der älteren Dame und fragte, was passiert sei.

Reifenpanne – die tödliche Gefahr auf der Landstraße

Es war eine simple Reifenpanne. Vorne rechts war aus dem Reifen die Luft raus. Zum Glück ist nichts Schlimmeres passiert. Dennoch: Diese einfache Autopanne war eine tödliche Gefahr. Denn sie passierte kurz nach dem Ortsausgang, direkt hinter einer scharfen und unübersichtlichen Kurve, in der Autos und Motorräder von 50 km/h auf mindestens 100 km/h beschleunigen. Niemand rechnet an dieser Stelle damit, dass sich 100 bis 200 Meter weiter ein liegengebliebenes Pannenfahrzeug auf der Fahrbahn befinden könnte.

Sofort war klar: An dieser gefährlichen Stelle war an einen Reifenwechsel nicht zu denken.

Ersthilfe am Unfallort oder Pannenort beginnt mit einem Anruf!

Als ADAC Mitglied fragte ich, ob die Frau ebenfalls Mitglied sei und ob sie bereits einen Notruf an den Automobilclub oder an die Polizei abgesetzt hatte, um Hilfe bei der Autopanne zu erhalten. Die ältere Frau war zwar ebenfalls ADAC Mitglied, aber sie fand in der Stresssituation weder ihre Mitgliedskarte, noch gelang es ihr, ohne Hilfe einen Notruf an die Polizei abzusetzen.

Mein 17-jähriger Sohn griff sofort zum Smartphone, um die Nummer des Autoclubs herauszusuchen. Er tippte die Telefonnummer 22 22 22 in das Klapphandy der Frau ein, um Hilfe für das liegengebliebene Fahrzeug anfordern zu können.

Doch dies gestaltete sich schwieriger, als zunächst gedacht. Die Frau in der ADAC Notrufzentrale fragte nach der Position, an der sich das Pannenfahrzeug befand. Irgendwo im Nirgendwo – auf einer Landstraße mitten im Wald, zwischen zwei kleinen Ortschaften, deren Namen man in der Telefonzentrale nicht kannte.

Die bemühte Telefonistin tippte den nächstgelegenen Ort falsch ein. Statt mit “gg” mit “ck”, um dann der älteren Dame mitzuteilen, es gäbe diesen Ort nicht. Erst, nachdem ich das Telefon in die Hand nahm und den Namen der kleinen Ortschaft nach dem Morsealphabet buchstabierte, konnte der Standort im Computer gefunden werden.

Die hilfsbereite ADAC-Telefonisten gab wichtige Verhaltenstipps:

  • Warnblinker anschalten
  • Warndreieck aufstellen
  • Warnwesten anziehen
  • Alle Fahrzeuginsassen sollen die Fahrzeuge verlassen.
  • Alle Personen sollen unverzüglich die Fahrbahn verlassen und sich hinter die Leitplanke begeben.

Die ersten vier Tipps hatten wir bereits berücksichtigt. Doch die Autopanne trug sich an denkbar ungünstiger Stelle zu. Es war aufgrund der abschüssigen Böschungen rechts und links der Fahrbahn nicht möglich, uns dort hinzubegeben. Über diese Situation informierte ich die Frau vom ADAC, die aufgrund der gefährlichen Pannenstelle zusicherte, dass sie sich darum kümmern würde, dass schnellstmöglich ein ADAC Pannenfahrzeug geschickt würde.

Autopanne – dabei bleiben, bis Hilfe kommt!

Zusammen mit meinen Kindern bin ich meiner Pflicht zur Ersthilfe nachgekommen – das Soll war erfüllt. Und ich hätte mich sehr gefreut, die Autofahrt einfach fortzusetzen und nach Hause zu kommen. Ich war krank, fühlte mich nicht wohl.

Nichtsdestotrotz war mir die Gefahrenlage für die ältere Frau mit der Autopanne bewusst, da die Strecke auch noch am Samstagabend vielbefahren war. Obwohl sichergestellt war, dass nun bald der Gelbe Engel anrücken würde, entschloss ich mich, solange an der Pannenstelle zu warten, bis der Pannendienst sich dem liegengebliebenen Auto und der Frau annähme.

Während sich die Jugendlichen um die Frau kümmerten, setzte ich mich ins Auto, um neben aufgestelltem Warndreieck und Warnblinker den Gegenverkehr mit Lichthupe auf das Pannenfahrzeug und die Gefahrenlage aufmerksam zu machen – bis der ADAC eintraf, das Pannenauto auflud, die Autofahrerin im Pannendienst-Auto saß und der Gelbe Engel das Warndreieck eingesammelt hatte.

Übrigens: An dem heißen Sommertag war es auch eine Selbstverständlichkeit, die ältere Frau zu fragen, ob sie was zu trinken dabei hat oder ob wir ihr eine Flasche Mineralwasser anbieten könnten.

Autopanne unterlassene Hilfeleistung: 100 Autofahrer und 20 Motorradfahrer machten sich strafbar

Die meisten Verkehrsteilnehmer fahren bei Autopanne vorbei

Von unserem Eintreffen an der Pannenstelle bis zum Abschleppen durch das Pannenfahrzeug verging etwa 1 Stunde. In diesem Zeitraum haben mindestens 100 Autofahrer und 20 Motorradfahrer das lästige Verkehrshindernis passiert, ohne anzuhalten und ihrer Pflicht zur Ersthilfe nachzukommen.

5 von 120 Verkehrsteilnehmern halfen nicht bei der Autopanne

Lediglich 3 Autofahrer und 2 Motorradfahrer bremsten auf Schrittgeschwindigkeit herab und erkundigten sich, ob wir Hilfe brauchen. Einer der Autofahrer, ein verwilderter “Rockertyp”, dem man es – gemäß den gängigen Vorurteilen – eher zugetraut hätte, dass er rücksichtslos weiterfahren würde, bot ebenfalls Hilfe an und gab noch den Tipp, dass wir das Warndreieck etwas mehr nach vorne aufstellen sollten, weil man es wegen der Kurve zu spät sehen würde.

Lieber aufs Gaspedal treten, als bei Autopanne zu helfen

Die übrigen Verkehrsteilnehmer erwiesen sich als Gaffer, bevorzugt S-Klasse, SUV usw., und traten auf´s Gaspedal, um ungehindert weiterzufahren.

Schnell genug, ohne überhaupt festgestellt haben zu können, dass der liegengebliebenen Autofahrerin bereits Ersthilfe geleistet wurde und ohne sich dabei bewusst zu machen, dass das Wegsehen oder Hingucken (aber nicht Handeln) bei einer Autopanne unterlassene Hilfeleistung darstellt.

Verkehrsunfall & Autopanne: Wann muss man helfen?

Der Gesetzgeber macht es unmissverständlich klar, ob, wann und wer Hilfe leisten muss. Jeder! Jeder ist verpflichtet, bei einer Autopanne, bei einem Unfall oder in einer anderen Situation als Ersthelfer tätig zu werden.

Es gibt nur eine Ausnahmesituation: wenn man sich als Ersthelfer selbst in erhebliche (!) Gefahr bringen würde oder aus anderen wichtigen Gründen Ersthilfe nicht möglich ist.

Müssen Frauen erste Hilfe leisten bei Verkehrsunfall oder Autopanne?

Ja! Sobald man als Autofahrerin auf ein stehendes Fahrzeug, ein liegendes Motorrad oder auf eine hilflos wirkende Person zufährt und davon auszugehen ist, dass eine Autopanne oder ein Verkehrsunfall passiert sein könnte und sich jemand in Not befindet.

Als Frau kann ich das mulmige Gefühl vollkommen nachvollziehen, wenn dies auf einer einsamen Landstraße oder in der Dunkelheit passiert und man Angst hat, dass es sich um eine fingierte Panne oder einen vorgetäuschten Unfall bzw. Gefahrensituation handeln könnte.

Dennoch entbindet dies weder Mann noch Frau von der Pflicht zur Ersthilfe. Diese kann entsprechend der Situation auch darin bestehen, einfach nur einen Notruf abzusetzen, damit Polizei und Rettungskräfte alarmiert werden.

Bei Angst vor Überfall: So kann man sich sicher der Unfallstelle nähern

Im zuvor geschilderten Beispiel hatte ich keinerlei Bedenken, direkt an der Pannenstelle anzuhalten und Ersthilfe zu leisten – denn es war noch tageshell und es waren noch viele PKW-Fahrer und Biker auf der Straße unterwegs.

Allerdings bin ich gemeinsam mit meinen Kindern vor ca. 3 Jahren schon einmal auf eine vermeintliche Unfallstelle zugefahren, wo die Bedingungen ganz anders waren. Damals war es Herbst und am späteren Abend – es war schon dunkel.

Die Unfallstelle befand sich auf einer kurvenreichen Landstraße, die durch den Wald führte und zu der späteren Uhrzeit waren auf der Strecke kaum noch andere Verkehrsteilnehmer unterwegs. Da es nieselte, war die Unfallstelle unübersichtlich und ich konnte aus der Ferne nicht ausmachen, um wie viele Fahrzeuge es sich handelte und was passiert war.

Ich drosselte das Tempo, schaltete den Warnblinker an, betätigte die Zentralverriegelung des Autos. Das Fenster ließ ich nur einen Spalt weit herunter und fuhr langsam auf die Unfallstelle zu – in Gedanken mit dem rechten Fuß auf dem Gaspedal, um im Falle eines Falles jederzeit ordentlich auf´s Gas drücken zu können.

Bei Autopanne immer Fragen, ob weitere Hilfe benötigt wird

Die Unfallstelle erreicht, war ersichtlich, dass schon Ersthelfer zur Stelle waren, die dem Unfallfahrer halfen. Es handelte sich um einen Wildunfall, das verletzte Tier lag noch auf der Straße, die Unfallstelle war bereits abgesichert. Die Frage, ob weitere Hilfe benötigt wurde, vereinten die Anwesenden. Die Polizei war bereits informiert.

Langsam fuhr ich weiter und gab dem entgegenkommenden Gefahr durch Warnblinker und Lichthupe Zeichen, dass hinter den nächsten Kurven eine Gefahrenstelle lauerte. Auch dies ist ein Teil der wichtigen Ersthilfe. Denn zumindest wurde der Gegengefahr gewarnt und drosselte – hoffentlich – ebenfalls die Fahrgeschwindigkeit, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.

Muss ich als Frau bei einem Verkehrsunfall anhalten und helfen?

Bei der Weiterfahrt beschäftigte mich ein Gedanke: Was hätte ich gemacht, wenn noch keine Ersthelfer zugegen gewesen wären – im Dunklen und als Frau mit zwei Kindern im Auto alleine? Hätte ich mein Fahrzeug angehalten? Wäre ich ausgestiegen? Hätte ich direkte Ersthilfe geleistet?

Die geringste Hilfe bei Autopanne oder Unfall: Notruf absetzen

Definitiv hätte ich dies alles nicht getan – zumindest nicht, ohne mir erst einmal aus dem sicheren Fahrzeug heraus einen Überblick zu verschaffen. Weil auch ich in einer derartigen Situation Angst gehabt hätte, in der Dunkelheit mitten im Wald anzuhalten und das Fahrzeug zu verlassen.

Niemand muss sich selbst gefährden

Einerseits besteht in einer solchen Situation die nachvollziehbare Angst, dass Kriminelle einen Überfall planen. Andererseits besteht bei dem kurvigen Streckenverlauf durch den Wald – erst recht bei Dunkelheit – ein extrem hohes Risiko, dass es zu Folgeunfällen kommt, bei denen man sich als Helfer selbst in höchste Gefahr bringt.

Was also hätte ich gemacht, wenn noch keine Ersthelfer am Unfallort gewesen wären? Hier meine Antworten:

  • Langsam mit dem Auto der Unfallstelle näheren.
  • Versuchen, im Vorbeifahren einen Überblick zu verschaffen.
  • Mit dem Handy sofort die Polizei informieren.
  • Langsam weiterfahren, gegebenenfalls auf einer weniger gefährlichen Streckenpassage anhalten. Wichtig: Eigenes Auto sicher parken!
  • Mit Warnblinker und Lichthupe den Gegenverkehr warnen und auf die Gefahrensituation aufmerksam machen.
    Falls möglich: Warndreieck aufstellen, um zusätzlich auf die Gefahrenstelle hinzuweisen.

Generell ist bei einer Gefährdungslage zulässig, sich selbst zu schützen, aber gleichsam besteht die Pflicht, entsprechend der Möglichkeiten Ersthilfe zu leisten, um bei einem Verkehrsunfall oder bei einer Autopanne unterlassene Hilfeleistung zu vermeiden. Nicht nur, um der gesetzlichen Pflicht zur Ersthilfe Folge zu leisten, sondern auch um menschlich zu handeln!

Bei Autopanne & Verkehrsunfall richtig handeln!

Wenn Sie als Frau alleine oder mit Kindern in der Dunkelheit und auf einer wenig belebten Strecke auf eine Autopanne oder einen Verkehrsunfall zufahren, ist dies natürlich eine vollkommen andere Situation, als wenn Sie tagsüber auf einer vielbefahrenen Straße auf eine Unglücksstelle zufahren.

Das richtige Verhalten als Ersthelfer hängt stark von der konkreten Gefährdungslage ab. Passen Sie Ihr Verhalten auf die entsprechende Situation an und bringen Sie sich nicht selbst unnötig in Gefahr.

Wenn möglich in dieser Reihenfolge:

  • Halten Sie am Unfallort an.
  • Sichern Sie Ihr Fahrzeug und den Unfallort durch den Warnblinker ab.
  • Bevor Sie aussteigen: Ziehen Sie die Warnschutzweste an.
  • Stellen Sie das Warndreieck auf.
  • Legen Sie erforderliche Wege hinter der Leitplanke zurück – falls vorhanden.
  • Informieren Sie Polizei und Rettungsdienste per Mobiltelefon oder Notruf an der Rettungssäule.
  • Bei hilfebedürftigen Personen Erste Hilfe leisten.

So platzieren Sie das Warndreieck richtig vor der Gefahrenstelle auf:

  • 50 Meter innerorts
  • 100 Meter auf der Landstraße
  • 200 Meter auf der Autobahn

Für den Anruf bei der Polizei ist wichtig, dass Sie

  • Standort
  • Art des Notfalls
  • Anzahl der hilfebedürftigen Personen
  • Schwere des Notfalls möglichst exakt

schildern, damit seitens der Rettungskräfte die notwendigen Hilfsmaßnahmen schnellst- und bestmöglich in die Wege geleitet werden können.

Als Ersthelfer bei Unfällen & Autopannen: Keine Angst vor Fehlern!

Wer nicht gerade eine Ausbildung als Rettungsassistent, Polizist oder Feuerwehrmann bzw. Feuerwehrfrau absolviert hat, wird steht im Notfall unter Stress und hat vermutlich Angst, bei der Leistung von Erster Hilfe nicht richtig zu handeln.

Erste Hilfe Kurs – intuitiv das Richtige tun

Alles, was man in der Fahrschule und beim Erste Hilfe Kurs irgendwann mal gelernt hat, scheint vollkommen in Vergessenheit geraten zu sein – und wenn nicht, ist man sich vielleicht trotzdem nicht sicher, ob man das Richtige tut.

Doch dies sollte keinesfalls ein Grund sein, nicht im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Erste Hilfe zu leisten. Denn oftmals tut man intuitiv das Richtige und es gibt nichts Schlimmeres, als in einer Notfallsituation nichts zu tun.

Lesetipp: Malteser – Erste Hilfe

Fahren Sie das nächste Mal auf ein liegengebliebenes Fahrzeug oder eine hilflos wirkende Person zu, verlangsamen Sie die Fahrt und vergewissern Sie sich, ob ein Mensch Hilfe benötigt – ungeachtet dessen, ob Sie bei einem Verkehrsunfall oder einer Autopanne unterlassene Hilfeleistung begehen oder nicht.

Die nächste Autopanne oder der nächste Unfall könnte Ihnen passieren

Erste Hilfe ist Pflicht. Denken Sie bei jeder Autofahrt daran: Jederzeit könnte es Ihr Kind, Ihre Schwester, Ihr Bruder, die beste Freundin, die eigenen Eltern oder gar Sie selbst sein, der/die auf Hilfe angewiesen ist.

Übrigens: Als Ersthelfer genießen Sie besonderen Rechtsschutz. So sind Sie als Nothelfer automatisch durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt, die bei Verletzung oder Sachschäden greift. Die Person, denen Sie helfen bzw. deren Versicherung muss für Aufwendungen und Sachschäden aufkommen, die Ihnen durch die Ersthilfe entstehen.

0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert