Cannabis – eine der ältesten Nutz- und Heilpflanzen

Cannabis - die älteste Nutz- und Heilpflanze

Seit Menschengedenken wird Hanf, so der deutsche Name für die Pflanze Cannabis sativa L., als Nutz- und Heilpflanze verwendet. Älteste Aufzeichnungen über die Anwendung als Heilpflanze gehen auf den geschätzten Zeitraum zwischen 300 v. Chr. und 200 n. Chr. zurück. Die medizinische Schrift Shen nung pen Ts’ao Ching beschreibt Hanf als wirksames Heilmittel gegen Rheuma, Malaria und zahlreiche andere gesundheitliche Beschwerden.

Weitere Fundstellen und alte Kräuterbücher belegen medizinische Anwendungen von Hanf. Pedanios Dioskurides, ein griechischer Arzt des 1. Jahrhunderts beschreibt die Wirksamkeit eines Hanfsamen-Safts gegen Ohrenschmerzen.

Und auch Plinius der Ältere, ein römischer Gelehrter, geboren etwa 23 n. Chr., überliefert in seinen 37 Bänden umfassenden historischen Schriften Naturalis historia naturkundliches Wissen von namhaften griechischen Autoren wie Hippokrates von Kos (Arzt und Vater der modernen Medizin), Aristoteles und Theophrastos, beides namhafte Naturforscher ihrer Zeit. Plinius der Ältere bestätigt in seiner Enzyklopädie schmerzlindernde Wirkung von Cannabis.

Von Frühgeschichte und Antike über das Mittelalter bis in die Neuzeit und Gegenwart finden sich in nahezu allen Kulturen Belege für medizinische Wirksamkeit von Cannabis. Darüber hinaus galt Hanf als eine der bedeutsamsten Nahrungspflanzen, da insbesondere die Hanfnuss reich an mehrfach ungesättigten Fettsäuren ist und eine Zusammensetzung der Omega-3- und Omega-6-Fettsäuren aufweist, die perfekt den Bedürfnissen des menschlichen Organismus entspricht. Hanfsaat und das draus gewonnene Hanf-Speiseöl gilt als eines der besten Speiseöle überhaupt. Denn es enthält als eines der wenigen Öle besonders viel Linolsäure und Alpha-Linolensäure, beides essenzielle Fettsäuren, die lebenswichtig und somit für eine gesunde Ernährung notwendig sind.

Erste schulmedizinische Arzneimittel aus Cannabis

Professor für Pharmazie und Botanik in Bonn, Theodor Friedrich Ludwig Nees von Esenbeck, gilt zusammen mit dem schottischen Wissenschaftler und Arzt Ingenieur Sir William Brooke O’Shaughnessy als einer der bedeutsamsten Pioniere für die moderne Verwendung von sogenanntem Medizinalhanf. Als solches wird Hanf für die medikamentöse Anwendung bezeichnet.

Hanf als Heilmittel

In 1830 beschrieb Nees von Esenbeck erstmalig in Europa detailliert die Verwendung von indischem Hanf (C. indica). O’Shaughnessy publiziert in seiner Zusammenfassung aus dem Jahre 1839 Erfahrungen mit Cannabis als Arzneimittel.

Darüber hinaus führte O’Shaughnessy Studien an Mensch und Tier durch und schilderte über die Verwendung von Cannabis. Schon seinerzeit wurde Krankheiten wie Thema, Tollwut, Tetanus, Delirium tremens (lebensbedrohliche Komplikation nach längerer Alkoholkrankheit) und kindlichen Krämpfen mit Cannabis behandelt.

BTM-Rezept bei diesen Krankheiten

Durch diese beiden führenden Publizisten erreichte Cannabis innerhalb Europas und Amerikas Anerkennung als Arzneimittel, sodass Fertigpräparate mit Cannabis gegen Ende des 19. Jahrhunderts auf den Markt kamen. Diese wurden bei zahlreichen gesundheitlichen Problemen wie

  • chronische Schmerzen
  • entzündete Gelenke
  • Krampfleiden
  • Appetitlosigkeit
  • Depressionen

und in verschiedenen medizinischen Bereichen wie beispielsweise der Frauenheilkunde sowie der Geburtshilfe angewandt. Erst durch die Erwirkung der der Opiumgesetze und durch die Einführung des Betäubungsmittelgesetzes wurde eine Drogenpolitik entwickelt, die auch die das medizinisch wirksame Cannabis allmählich unter Verbot stellte.

Medizinalhanf und sein breites Anwendungsspektrum

Bei dem weltweiten Cannabisverbot sollte es nicht lange bleiben. Derzeit treten weltweit Lockerungen und sogar Aufhebungen der Cannabisverbote in Kraft. In Deutschland trat am 10. März 2017 das Gesetz “Cannabis als Medizin” in Kraft, wie das Bundesgesundheitsministerium hier mitteilte.

Blüten & Arzneimittel für schwerkranke Patienten

Das Gesetz soll schwerkranken Patienten den legalen Cannabiskonsum auf Rezept ermöglichen, wenn dies aus therapeutischen Zwecken indiziert ist. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Patienten nun auch neben Fertigarzneimitteln Cannabisblüten verordnet werden dürfen. Die Krankenkassen sollen die Kosten hierfür übernehmen.

Marihuana für therapeutische Anwendung

Damit die Patienten Medizinalhanf in gesicherter Qualität erhalten, soll künftig in Deutschland Medizinalcannabis angebaut werden. Bis es soweit ist, werden Marihuanablüten unter Kontrolle der Cannabisagentur importiert.

Therapien mit Medizinalhanf können bei diesen Erkrankungen indiziert sein:

  • chronische Schmerzen
  • Multiple Sklerose
  • Autismus
  • Spastiken
  • Epilepsie
  • ADHS
  • Krebs
  • Tourette-Syndrom
  • Arthrose
  • Migräne
  • Morbus Crohn
  • Morbus Bechterew
  • Rheuma

Hautpflege mit Hanfkosmetik

Neben körperlichen Erkrankungen kommt die Cannabis-Therapie auch bei Hauterkrankungen, entzündlichen Hautproblemen sowie bei zahlreichen seelischen und psychischen Leiden in Betracht.

Im Bereich der Hautgesundheit bieten sich insbesondere bei Neurodermitis, Psoriasis und Hauterkrankungen einhergehend mit Entzündungen für die Hautreinigung und die Hautpflege Hanf-Pflegeprodukte an.

Damit ist das breite Anwendungsspektrum noch nicht erschöpft. Auch bei Zwangsstörungen sowie häufig seelisch bedingten Leiden wie Reizdarm, bei der Genese nach einer Chemotherapie und zur Stärkung von HIV Patienten kann Medizinalhanf therapeutisch eingesetzt werden. Es wird zur Anregung des Appetits verordnet und kann Krebspatienten dabei helfen, damit diese erkrankungsbedingt nicht noch mehr abnehmen.

CBD Tropfen werden aus Cannabis hergestellt

Bei seelischen Leiden wie Angststörungen, Depressionen sowie bei Schlaflosigkeit und Posttraumatischen Belastungsstörungen können die Wirkstoffe, wie sie in CBD Öl enthalten sind, ebenfalls für Beschwerdelinderung sorgen und die Gesundheit unterstützen. Zur Gewinnung von CBD Öl werden speziell gezüchtete, THC-arme Hanfpflanzen verwendet. Daher haben CBD Tropfen keine berauschende Wirkung.

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